beA kann starten! theoretisch

Eilmeldung!

 

Der Anwalts­­ge­richtshof Berlin hat die im Juni erlas­­senen einst­wei­­ligen Anord­­nungen wieder aufge­hoben. Jetzt kann das beA starten!

 

Wie jetzt die Umsetzung in der Praxis läuft, werden hoffentlich die nächsten Wochen zeigen.

 

Mehr erfahren Sie hier in Kürze

 

 Die offizielle Seite der BRAK zum Thema beA finden Sie hier.